Der Verordnungsschein
Für die Ergotherapie benötigen Sie einen Verordnungsschein Ihres/r Hausarztes/Hausärztin oder Facharztes/Fachärztin.
Die Verordnung sollte folgende Elemente beinhalten:
- Die Diagnose
- Den Wortlaut: "10 mal 60 Minuten Ergotherapie" durch Fr. Geisen
- bei Immobilität unbedingt die Ergänzung "mit Hausbesuch" hinzufügen lassen
- Das Datum
Die Bewilligung
Derzeit ist eine chefärztliche Bewilligung vor der ersten Therapiestunde nur bei der SVS und der KFA notwendig. Die ÖGK hat die Bewilligung bis auf weiteres (derzeit bis 30.6.2027) ausgesetzt, die BVAEB hat die Bewilligungspflicht abgeschafft. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie bei der Einreichung Hilfe benötigen.
Die Terminvereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch, per SMS oder per E-Mail. Ich bemühe mich, Ihnen so rasch als möglich einen passenden Therapietermin zu geben.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor der Therapieeinheit abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis, dass nicht rechtzeitig stornierte Termine in voller Höhe verrechnet werden, was nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Für den Fall einer plötzlichen Verhinderung (z.B. bei einer akuten Erkrankung) bitte ich Sie, mich umgehend anzurufen und mir eine Nachricht zu hinterlassen. Damit sie sicher gehen können, dass ich Ihre Nachricht erhalten habe, rufe ich Sie so bald als möglich zurück oder bestätige Ihre Absage mit einer SMS.